Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 (als PDF )
Auszug:
Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021
Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.