FAQ

 

Wer ist Ansprechpartner in Vereinsangelegenheiten?

Ihr Ansprechpartner ist stets der 1. Vorstand.

Kontaktformular

Der KGV hat mit der Stadt Fürstenfeldbruck einen Zwischenpachtvertrag geschlossen und die Mitglieder sind Vertragspartner des Vereins. Bei Fragen, die Angelegenheiten der Stadt Fürstenfeldbruck betreffen, muss sich der Verein als Vertragspartner an die Stadt wenden.

 

Wer kann Mitglied werden?

Jede (natürliche) volljährige Person mit gutem Leumund kann zunächst passives Mitglied werden, wenn sie seit drei Jahren mit Erstwohnsitz in Fürstenfeldbruck Stadt (nicht Landkreis) gemeldet ist, keinen Garten zur Bewirtschaftung zur Verfügung hat und in der Lage ist, anfallende Kosten bei der Zuteilung eines Gartens an den Vorpächter zu entrichten.

Die Anfrage zum Erwerb der Mitgliedschaft ist zunächst schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.

Als passive Mitglieder werden Mitglieder ohne Abschluss eines Pachtvertrages (Kleingartenbewerber, Förderer) bezeichnet.

Als Mitglieder werden Mitglieder mit Pachtvertrag (Pächter der Kleingartenparzellen) bezeichnet.

 

Wird eine Warteliste geführt?

Ja, es gibt eine Warteliste.

Derzeit sind jedoch alle Parzellen verpachtet, so dass eine frei werdende Parzelle nicht sofort an einen gerade Interessierten vergeben werden kann, sondern nach vorgeschriebenen Vergabekriterien anhand der Warteliste der passiven Mitglieder zugeteilt wird. Derzeit ist mit einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren zu rechnen (Stand: 2023).

 

Gibt es eine Verpflichtung zur Gemeinschaftsarbeit?

Ja, laut §12 der Gartenordnung ist Gemeinschaftsarbeit Pflicht. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit gilt aktuell ein Stundensatz von 10€.

Verweigerung der Gemeinschaftsarbeit oder mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen sowie die Nichtbezahlung des Beitrages für nicht geleistete Stunden führen zur Kündigung des Gartens nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Einmalig anfallende Kosten entstehen bei der Zuteilung der Gartenlaube. Der Wert der Gartenlaube, kleingärtnerischen Kulturen und Anpflanzungen, sowie Nebenanlagen wird von einer Bewertungskommission anhand der Bewertungsrichtlinien ermittelt und bewegt sich im vierstelligen Bereich. Die Übernahme der Gegenstände, die nicht Teil der Bewertung sind (z.B.: Gartengeräte und Möbel), ist mit dem Vorpächter gesondert zu vereinbaren. Sobald der Betrag nach dem Wertermittlungsprotokoll an den Vorpächter entrichtet ist, findet die Übergabe statt.

Man kann bei den laufenden Kosten mit ungefähr 1€/m²  im Jahr rechnen. Bei einer durchschnittlichen Parzelle von 300m² - 350m² käme man mit allen Kosten (u.a. Wasser, Strom, Versicherungen, Beiträge) auf etwa 350€ im Jahr.

Zusätzliche Ausgaben für Anpflanzugen oder Geräte sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Kann ich Eigentümer des Parzellengrundstücks werden?

Nein, die Stadt Fürstenfeldbruck ist Grundstückseigentümerin. Aufgrund eines Zwischenpachtvertrags tritt der Verein als Generalpächter auf, der einzelne Parzellen an die Mitglieder weiterverpachtet. Das Grundstück darf genutzt sowie darauf wachsende Früchte geernet werden. Eigentum wird nur an der Gartenlaube erworben, hierfür erteilt die Stadt einen Grundsteuerbescheid.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Derzeit liegt der Mitgliedsbeitrag bei 50€ im Jahr (inkl. Abgabe an den Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V.)

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 5€.

Interessenten an einer Parzelle entrichten als passive Mitglieder jährlich den Mitgliedsbeitrag und werden in der Warteliste geführt.

 

Kann man das Vereinsheim für Veranstaltungen buchen?

Der Verein führt jährlich mehrere Veranstaltungen durch, zu denen nur Mitglieder sowie deren Gäste Zutritt haben.

Jeden ersten Sonntag im Monat zw. 10:00 und 12:00 finden Frühschoppen statt,

Eine Verpachtung des Vereinsheims ist nur an Mitglieder (Parzellenpächter) möglich.

Alle Veranstaltungen werden im Vereinsheim durchgeführt.

Verfügbare Termine können im Kalender auf der Homepage eingesehen und über den Vorstand reserviert werden.

 

 

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