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Gartenbegehung 2026

 

Liebe Gartenfreunde,

hiermit möchte ich, wie bereits in der Jahreshauptversammlung angekündigt, über die diesjährige Gartenbegehung in unserer Anlage informieren.

  • Datum der Begehung:  Samstag, den 19.09.2026 Alternativtermin Samstag, 26.09.2026
  • Uhrzeit: Ab 09,00 Uhr bis ca. 16,00 Uhr

Zweck und Ablauf der Begehung

Die Begehung dient dazu, den Zustand der Parzellen gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und unserer Gartenordnung zu überprüfen. Wir achten dabei besonders auf:

  • Die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung (i.d.R ein Drittel der Fläche Obst und Gemüseanbau)
  • Gartenlaube (z.B. Pflegezustand Laube)
  • Sonstige Baulichen Anlagen ( z.B. Anbauten über 24m² hinaus)
  • Die Einhaltung von Pflanzvorschriften (z.B. Abstandsvorschriften Mitte Stamm zur Grenze )
  • Einfriedung (z.B. Geschlossene Hecken)
  • Den allgemeinen gepflegten Gesamteindruck und die Sauberkeit (Wege, Hecken, Zäune)

 

Bitte um Beachtung

  • Anwesenheit: Wie bitten alle Pächter, während des angegebenen Zeitraums im Garten anwesend zu sein bzw. den Zugang zu ermöglichen. Gemäß Nr. 20 a der Gartenordnung ist das Betreten der Parzelle auch in Abwesenheit des Pächters möglich.

Wir danken euch für eure Mithilfe und euer Engagement für eine schöne und gepflegte Gartenanlage.

Mit kleingärtnerischen Grüßen,

Der Vorstand

 

 

 

 

Gartenbegehung

Betrifft: Ankündigung der jährlichen Gartenbegehung 2026

 

Liebe Gartenfreunde,

hiermit möchte ich, wie bereits in der Jahreshauptversammlung angekündigt, über die diesjährige Gartenbegehung in unserer Anlage informieren.

 

  • Datum der Begehung:  Samstag, den 19.09.2026    Alternativtermin Samstag, 26.09.2026
  • Uhrzeit: Ab 09,00 Uhr bis ca. 16,00 Uhr
  • Treffpunkt: Vereinsheim

Zweck und Ablauf der Begehung

 

Die Begehung dient dazu, den Zustand der Parzellen gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und unserer Gartenordnung zu überprüfen. Wir achten dabei besonders auf:

 

  • Die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung (i.d.R ein Drittel der Fläche Obst und Gemüseanbau)
  • Gartenlaube (z.B. Pflegezustand Laube)
  • Sonstige Baulichen Anlagen (z.B. Anbauten über 24m² hinaus)
  • Die Einhaltung von Pflanzvorschriften (z.B. Abstandsvorschriften Mitte Stamm zur Grenze)
  • Einfriedung (z.B. Geschlossene Hecken)
  • Den allgemeinen gepflegten Gesamteindruck und die Sauberkeit (Wege, Hecken, Zäune)

 

Bitte um Beachtung

 

  • Anwesenheit: Wie bitten alle Pächter, während des angegebenen Zeitraums im Garten anwesend zu sein bzw. den Zugang zu ermöglichen. Gemäß Nr. 20 a der Gartenordnung ist das Betreten der Parzelle auch in Abwesenheit des Pächters möglich.

 

Wir danken euch für eure Mithilfe und euer Engagement für eine schöne und gepflegte Gartenanlage.

 

Mit kleingärtnerischen Grüßen,

 

Der Vorstand

 

 

 

 

Wichtige Überlegung vor der Entscheidung

Die Überlegung, eine Kleingartenparzelle in der Kleingartenanlage Rothschwaige e. V. zu pachten, ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und Überlegung erfordert. Das Pachten einer solchen Parzelle bietet zahlreiche Vorteile, doch es ist wichtig, die eigenen Voraussetzungen und Erwartungen realistisch zu bewerten, um eine nachhaltige und erfüllende Erfahrung zu gewährleisten.

Wichtige Überlegungen vor der Entscheidung

Bevor Sie eine Pachtanfrage stellen, sollten Sie die folgenden Fragen ehrlich beantworten:

  • Haben Sie Freude an der Gartenarbeit? Die Pflege eines Gartens erfordert Engagement, Zeit und Freude an der Natur. Ohne diese Motivation kann die Pflege der Parzelle schnell zur Belastung werden.
  • Wünschen Sie sich eigene Erträge? Der Anbau von Obst, Gemüse und Blumen kann eine bereichernde Erfahrung sein, die auch zur Selbstversorgung beiträgt.
  • Verfügen Sie über ausreichend Freizeit? Die Pflege eines Gartens ist zeitintensiv. Es ist wichtig, realistisch einzuschätzen, ob Sie regelmäßig Zeit für die Gartenarbeit aufbringen können.
  • Unterstützt Ihr Partner oder Ihre Familie diese Entscheidung? Die Mitwirkung von Familienmitgliedern kann die Pflege erleichtern und das Gemeinschaftsgefühl stärken.
  • Fühlen Sie sich in einem Verein integriert? Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein bietet Unterstützung, Gemeinschaft und die Möglichkeit, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen.
  • Können Sie die langfristigen Kosten tragen? Neben der Pachtgebühr fallen weitere Kosten für Pflege, Ausstattung und eventuelle Reparaturen an.
  • Sind Sie bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen? Sie pachten sich nicht nur Ihre „Scholle“, sondern werden auch Mitglied im Verein. Das bedeutet Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit, Übernahme von Ämtern in der Vereinsarbeit, Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Anwesenheit bei Versammlungen. Gerade in einer Zeit des Vereinssterbens ist uns dieser Punkt wichtig.

 

Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Kleingarten in der Anlage Rothschwaige gut zu Ihren Lebensumständen passt. Für eine konkrete Anfrage senden Sie bitte eine E-Mail an vorstand@kgv-rothschwaige.de. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

 

 

Weihnachten

 

Ich wünsche euch und euren Familien ein

frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und

ein gesundes und glückliches neues Jahr 2026.

Mit gartenfreundlichen Grüßen

Peter Hetzenecker

 

 

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