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Igelbrief Nr. 7

 

  Kleingartenanlage Irgendwo in einer Straße ohne Namen, den 18.12.2023

                                                                               Igel.Leopold@magenta.de

                            

  Igelbrief Nr. 7

 

Liebe Gartengemeinschaft,

 

ganz gegen meine sonstige Gewohnheit bin ich von meinem verdienten

Winterschlaf noch einmal aufgestanden. Der Gedanke an den

Jahreswechsel (so ganz ohne guten Wunsch und Gruß) ließ mich einfach

nicht einschlafen und ich wälzte mich nur von einer Seite auf die andere.

 

Doch nun zu dem, was mir in den letzten Wochen so aufgefallen ist.

 

 

Türkischer Abend

 

Am 21. Oktober fand der 2. türkische Abend statt. Herrje, war das ein

Andrang: Fast 50 Mitglieder und Gartenfreunde kamen ins Vereinsheim

und ich musste zusehen, gerade noch ein Plätzchen unter der Sitzbank zu

finden.

 

Zu essen gab es in erster Linie Lamm und, soweit ich das erkennen

konnte, Linsenlaibchen. Salat brachten die Teilnehmer in bewährter Weise

selbst mit, so dass wieder ein Salatbüffet aufgebaut werden konnte.

 

Aber auch an Nachspeisen fehlte es nicht. Sie waren reichlich vorhanden,

süß und sehr gut.

 

Diese Veranstaltung ruft ja förmlich nach einer Wiederholung im nächsten

Jahr.

 

Wasserhahn in der Herrentoilette

 

Auf meinem Weg durch die Gartenanlage hörte ich wie sich zwei

Gartenfreunde darüber unterhielten, dass der Wasserhahn in der

Herrentoilette nicht oder nicht ausreichend zugedreht wird. Der eine von

den beiden berichtete sogar, dass das Wasser wohl die ganze Nacht

durchgelaufen ist, bis er so gegen 9 Uhr morgens in den Garten kam.

 

 

Liebe Männer, das kann es doch nicht sein! Da reden alle von

Nachhaltigkeit und sparsamen Umgang mit den Ressourcen und dann so

was in einem Verein, der sich geraden diesen Zielen verpflichtet fühlt. Ich

weiß schon, dass es nur ein Einzelner ist, der sich hier daneben benimmt.

Es bedarf aber unser aller Aufmerksamkeit, dass wir demjenigen sagen

können, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist. Dazu muss niemand

denunziert werden. Im Falle der Aufklärung sollte das Wort von Mann zu

Mann reichen.

 

Noch besser wäre, wenn sich der Verursacher die vorstehenden Worte zu

Herzen nimmt und mit dem Unfug von sich aus aufhört.

 

Schneefall

 

Beim großen Schneefall anfangs Dezember haben, so ist mir zu Ohren

gekommen, einige große Bäume auf dem Wall der Schneelast nicht Stand

gehalten. Sollte der Wallabschnitt für den Sie als Gartenpächter die Pflege

übernommen haben auch betroffen sein, rege ich an, den Schaden dem

Vereinsvorstand zu melden, damit dieser ggf. die Beseitigung der Bäume

durch die Stadt Fürstenfeldbruck koordinieren kann.

 

 

 

Weihnachts- und Jahresabschlussfeier

 

 

Am 16. Dezember trafen wir uns im Vereinsheim zur traditionellen

Weihnachts- und Jahresabschlussfeier. Der Vorstand begrüßte die

Teilnehmer mit einer kurzen, launigen Rede, in der er auch einen knappen

Überblick über das vergangene Gartenjahr gab.

 

Es war ein sehr schöner und gemütlicher Abend, mit schon obligatorischer

und gewohnt guter Gulaschsuppe von Dieter Bindig, in einem sehr

geschmackvoll geschmücktem Vereinsheim. Auch die Tische waren festlich

eingedeckt und die gereichten weihnachtlichen Leckereien ließen keine

Wünsche offen.

 

Ein herzlicher Dank gebührt dem gesamten Vorbereitungsteam zu dem

insbesondere Anneliese und Albert Fuchs sowie Gabi und Heinz Paulusch

gehörten. Ein besonderer Dank gilt auch unseren Wirtsleuten Jutta und

Wolfgang Hiller, die uns bei jeder Vereinsveranstaltung aufs Beste

bewirten, sowie Marille Huber und Helene Borchers für die vorgetragenen

Weihnachtsgeschichten.

 

Ein Wermutstropfen trübte leider den ansonsten sehr gelungenen Abend:

Lediglich 34 Mitglieder und Familienangehörige fanden den Weg ins

Vereinsheim. So wenige Teilnehmer bei einer Jahresabschlussfeier waren

es noch nie.

 

 

 

Auf Wiedersehen im nächsten Jahr

 

So, nun ist es so weit: Der Schlaf übermannt mich und ich muss mich

dringend zu meinem Winterschlaf hinlegen.

 

Ich wünsche Euch allen noch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten

Rutsch ins neue Jahr.

 

Ich hoffe, dass auch Ihr sagen könnt: Wenn das neue Jahr so wird wie das

vergangene, dann ist das schon in Ordnung.

Wenn nicht, dann möge das neue Jahr besser werden.

 

Bis zum nächsten Mal grüßt Euch ganz herzlich

Euer

 

Igel Leopold

 

 

 

 

 

 

Igelbrief Nr.6

 

https://sway.office.com/ThFUGTBsTm28oQpf?ref=email&loc=play

 

 

 

 

 

Igelbrief Nr.5

 

Kleingartenanlage

Am Platzl, den 27.08.2023

Igel.Leopold@magenta.de

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

habt Ihr schon gesehen: Ich habe eine eigene E-Mail-Adresse! Diese Adresse werde ich bis auf Weiteres nicht dazu nutzen, um mit Euch in Kontakt zu treten (ich will meine Igel-Briefe auch weiterhin mit dem Vorstand abstimmen), aber Ihr könnt mir gerne schreiben. Ich bin insbesondere daran interessiert, was im Verein und innerhalb der Gartenanlage so passiert oder wo den Einzelnen von Euch der Schuh drückt. Natürlich möchte ich auch wissen, was Ihr von den Igelbriefen haltet oder über welches Thema demnächst einmal diskutiert werden sollte. Habt Ihr Fragen (natürlich nur solche, die mit dem Garten zu tun haben), dann her damit!

Und nun möchte ich über ein Ereignis berichten, über das ich mich sehr gefreut habe:

Ich musste mich schon sehr strecken, um im Schaukasten die Aushänge lesen zu können. Doch da fiel mir eine kurze Notiz auf, in der sich zwei Gartenpächter oder Gartenpächterinnen bei unserem Rollbraten-Grillmeister für das gute Gelingen bedankt haben. Bravo, das war eine 100% positive Aktion. Leider konnte ich die beiden Unterschriften nicht lesen und ich befürchte, die Namen wären mir nicht bekannt gewesen.

Hat von Euch jemand eine Idee, wie die Altpächter die Neuen kennenlernen könnten?

Zu den Aushängen im rechten Teil des Schaukastens habe ich noch folgende Anregung: Nehmt doch bitte einen etwas größeren Schriftgrad und eine Schriftart, die auch noch lesbar ist, wenn man den Inhalt des Schriftstücks noch nicht kennt und das Schriftstück im Schaukasten oben hängt. Mein Vorschlag wäre mindestens Verdana 12pt.

Das wäre dann so groß

Im Gegensatz zu Times New Roman 10 Pt

So viel ich mitgekriegt habe, hat der letzte Sturm unsere Gartenanlage weitgehend verschont. Einige Laubsäcke mussten zwar gesucht werden und so manche Keramik ging zu Bruch, ich habe aber keine Bäume gesehen, die in Mitleidenschaft gezogen worden wären.

Zum Abschluss möchte ich Euch die Lektüre der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Kleingarten Magazin“ noch ganz dringend ans Herz legen. Auf den Seiten 22 ff. wird beschrieben, wie Ihr Eueren Garten zu einem Igelparadies machen könnt. Das wäre einfach herrlich!

Bis zum nächsten Mal grüßt Euch ganz herzlich  Euer 

Igel Leopold     

 

 

 

 

Was im Bundeskleingartengesetz steht.

 

Kleingartenanlage Wallstreet, den 07.07.2023

Liebe Gartengemeinschaft,


ich höre auf meinen Rundgängen durch die Gartenanlage immer öfter Klagen, dass man als Gartenpächter viele Pflichten zu erfüllen habe, insbesondere solche, welche die eigene Kreativität einschränken. Dabei wird dann meist auf das Bundeskleingartengesetz, die Vereinssatzung oder die Gartenordnung verwiesen.


Die Homepage des Kleingartenvereins enthält einen Link auf das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Somit war es für mich einfach, das Gesetz am Igel-PC aufzurufen und einmal zu lesen, was denn darinsteht.


Dabei fiel mir auf, dass es wirklich einige gesetzliche Einschränkungen gibt. So regelt das BKleingG beispielsweise, dass


   • Gärten nur an Vereinsmitglieder vergeben werden dürfen,
   • die Gartenlaube eine Grundfläche von höchstens 24 m2 haben darf,
   • das dauerhafte Wohnen in der Laube verboten ist und
   • die Parzelle kleingärtnerisch zu nutzen ist.


Dem stehen aber wichtige Rechte gegenüber:


1. Das BKleingG deckelt den Pachtzins auf das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau.


2. Der Gartenpächter hat das Recht der Fruchtziehung auf seiner Parzelle. D. h. es ist dem Pächter erlaubt, die organischen Erzeugnisse vom Aufwuchs und von Pflanzen zu behalten (Gegenteil: Miete).


3. Bei Kündigung steht dem Pächter eine ordentliche Entschädigung zu.


a. Dieser Anspruch verjährt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht nach den mietrechtlichen Vorschriften des BGB in sechs Monaten ab der Beendigung des Pachtvertrages, sondern erst in der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist.


Nach alle dem glaube ich, dass beim Bundeskleingartengesetz eher die Rechte als die Pflichten der Kleingärtnerinnen und -gärtner im Vordergrund stehen. Eine gewisse Freude und Nähe zum Vereinsleben sollte man allerdings schon mitbringen, wenn man sich um eine Kleingartenparzelle bewirbt.

Abschließend bedanke ich mich noch ganz herzlich bei den Vereinsmitgliedern, die auf meine Frage nach der Anrede meiner Igelbriefe Vorschläge gemacht haben. Vergelt’s Gott.


Bis zum nächsten Mal grüßt Euch ganz herzlich


Euer


Igel Leopold

 

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