Aktualisierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 31. März 2020 (Pressemitteilung als PDF)
Auszug:
2. Verlängerung der Ausgangsbeschränkung und der sonstigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen
Das Gesundheitsministerium wird mit Zustimmung des Ministerrats die Geltungsdauer der in Bayern bestehenden Regelungen zur Reduzierung sozialer Kontakte einheitlich bis zum Ablauf des 19. April 2020 verlängern.
Hinweis:
Das Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe wird mit €150 Bußgeld belegt.
Wenn man schon Sport und Bewegung an der frischen Luft genießt, sollte dabei unbedingt beachtet werden, dass dies ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung stattfindet.
Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“