Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat aufgrund der bundesweiten aktuellen Entwicklung am 13.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen untersagt werden.
Für Veranstaltungen unter 100 Personen gilt nach wie vor, dass der Veranstalter selbst über die Absage der Veranstaltung entscheidet.
weitere Infos: Coronavirus: Informationen des Landratsamtes
Zum Schutze der Mitglieder folgt der KGV Rothschwaige e.V. der Empfehlung von Ministerpräsident Söder, Veranstaltungen, die nicht unabdingbar durchgeführt werden müssen, zu überdenken, und entscheidet über die Absage der Veranstaltung.
Aufgrund des erhöhten Risikos wird die Jahreshauptversammlung 2020 auf zunächst unbekannte Zeit verschoben.