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Was im Bundeskleingartengesetz steht.

 

Kleingartenanlage Wallstreet, den 07.07.2023

Liebe Gartengemeinschaft,


ich höre auf meinen Rundgängen durch die Gartenanlage immer öfter Klagen, dass man als Gartenpächter viele Pflichten zu erfüllen habe, insbesondere solche, welche die eigene Kreativität einschränken. Dabei wird dann meist auf das Bundeskleingartengesetz, die Vereinssatzung oder die Gartenordnung verwiesen.


Die Homepage des Kleingartenvereins enthält einen Link auf das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Somit war es für mich einfach, das Gesetz am Igel-PC aufzurufen und einmal zu lesen, was denn darinsteht.


Dabei fiel mir auf, dass es wirklich einige gesetzliche Einschränkungen gibt. So regelt das BKleingG beispielsweise, dass


   • Gärten nur an Vereinsmitglieder vergeben werden dürfen,
   • die Gartenlaube eine Grundfläche von höchstens 24 m2 haben darf,
   • das dauerhafte Wohnen in der Laube verboten ist und
   • die Parzelle kleingärtnerisch zu nutzen ist.


Dem stehen aber wichtige Rechte gegenüber:


1. Das BKleingG deckelt den Pachtzins auf das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau.


2. Der Gartenpächter hat das Recht der Fruchtziehung auf seiner Parzelle. D. h. es ist dem Pächter erlaubt, die organischen Erzeugnisse vom Aufwuchs und von Pflanzen zu behalten (Gegenteil: Miete).


3. Bei Kündigung steht dem Pächter eine ordentliche Entschädigung zu.


a. Dieser Anspruch verjährt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht nach den mietrechtlichen Vorschriften des BGB in sechs Monaten ab der Beendigung des Pachtvertrages, sondern erst in der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist.


Nach alle dem glaube ich, dass beim Bundeskleingartengesetz eher die Rechte als die Pflichten der Kleingärtnerinnen und -gärtner im Vordergrund stehen. Eine gewisse Freude und Nähe zum Vereinsleben sollte man allerdings schon mitbringen, wenn man sich um eine Kleingartenparzelle bewirbt.

Abschließend bedanke ich mich noch ganz herzlich bei den Vereinsmitgliedern, die auf meine Frage nach der Anrede meiner Igelbriefe Vorschläge gemacht haben. Vergelt’s Gott.


Bis zum nächsten Mal grüßt Euch ganz herzlich


Euer


Igel Leopold

 

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